Grundsteuerreform 2022
Bundestag und Bundesrat haben 2019 die Grundsteuerreform beschlossen. Betroffen sind alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken. Das sind in Deutschland ca. 35 Millionen Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Die Erklärungen sind zwischen Juli 2022 und Januar 2023 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Sofern Sie uns mit der Erstellung der Feststellungserklärung beauftragen wollen, wenden Sie sich bitte an unser speziell für dieses Thema aufgestelltes Team: grundsteuer@ark-gruppe.com

 

 

Stand 19.10.2022
Grundsteuerreform 2022 – Nr. 2
Stand 30.06.2022
Grundsteuerreform 2022 – Nr. 1

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